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Grünes Kennzeichen Köln


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Was ist ein grünes Kennzeichen?

Ein grünes Kennzeichen ist ein Nummernschild mit grüner Schrift auf weißem Grund. Es wird für bestimmte Fahrzeuge vergeben, die von der Kfz-Steuer befreit sind.
Dazu zählen vor allem Fahrzeuge, die einem klar definierten, begünstigten Zweck dienen.

Wichtig: Die Steuerbefreiung ist fast immer zweckgebunden. Nutzt du das Fahrzeug anders als erlaubt, musst du es auf ein schwarzes Kennzeichen ummelden und Kfz-Steuer zahlen.

Wer bekommt ein grünes Kennzeichen?

  • Land- und Forstwirtschaft: Traktoren und Fahrzeuge, die ausschließlich hierfür genutzt werden.
  • Arbeitsmaschinen: Selbstfahrende Arbeitsmaschinen und entsprechende Anhänger, sofern sie die gesetzlichen Kriterien erfüllen.
  • Bestimmte Anhänger: Zum Beispiel für Sportgeräte, Tiere für Sportzwecke oder Rettungsboote.
  • Gemeinnützige Organisationen: Fahrzeuge für anerkannte gemeinnützige Zwecke.
  • Schaustellergewerbe: Fahrzeuge, die ausschließlich im Schaustellerbetrieb eingesetzt werden.
  • Krankentransporte: Fahrzeuge, die für Krankentransporte genutzt werden.

Was musst du beachten?

  • Zweckbindung: Nutzung nur für den begünstigten Zweck erlaubt.
  • Beantragung: Bei der Zulassungsstelle zusammen mit dem Antrag auf Steuerbefreiung beim Finanzamt.
  • Keine Kfz-Steuer: Es fällt keine laufende Steuer an, Versicherungspflicht besteht weiterhin.

Wer bekommt kein grünes Kennzeichen?

  • Fahrzeuge von Behörden
  • Fahrzeuge schwerbehinderter Personen (hier gelten Sonderregelungen)
  • Leichtkrafträder und Kleinkrafträder

 


Dein Oldtimer-Wunschkennzeichen wird geprüft & reserviert bei der
Zulassungsstelle Köln

 


» Mögliche Kennzeichen: K
» Stadt Köln
» Zulassungsbezirk: Stadt Köln
» Straße: Max-Glomsda-Str. 4
» Ort: 51105 Köln
» Bundesland: Nordrhein-Westfalen
» Tel.: 0221-221-26635
» Fax: 0221-221-26435
» Email: kfz-zulassung@stadt-koeln.de
 
» Zulassungsstelle(n) im Bezirk Stadt Köln:
» Zulassungsstelle Köln


Hier gilt das Wunschkennzeichen Köln, Kennzeichen K:

Köln

Grünes Kennzeichen Köln – die Kosten

Ein grünes Wunschkennzeichen online zu reservieren kostet bundeseinheitlich 12,80 Euro – auch in Köln.

Die Gebühren setzen sich wie folgt zusammen:

  • 10,20 Euro für die Kennzeichenzuteilung
  • 2,60 Euro für die Vorabreservierung

Insgesamt ergeben sich somit 12,80 Euro. Diese Kosten leiten wir direkt an die Zulassungsstelle Köln weiter. Unser Service ist dabei kostenlos.

Grünes Kennzeichen reservieren – so geht’s online

Du möchtest dir für dein Fahrzeug ein persönliches Kennzeichen für Köln sichern? Dann nutz einfach die Online-Reservierung. Das spart Zeit, Nerven und unnötige Wege – ganz bequem von zu Hause aus.

So läuft es ab: schnell und unkompliziert
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Kennzeichen in Top-Qualität
Dein grünes Kennzeichen erhältst du in geprüfter DIN-Qualität mit reflektierender Oberfläche. Die Maße entsprechen exakt den Vorgaben aller deutschen Zulassungsstellen. Anbringen, zulassen, fertig.

Datensicher und stressfrei
Deine Daten sind geschützt. Die gesamte Reservierung läuft über verschlüsselte Verbindungen nach aktuellen Sicherheitsstandards. Du kannst dich darauf verlassen, dass deine Angaben sicher verarbeitet werden.

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Alle Infos zum Thema Wunschkennzeichen reservieren findest du direkt unter FRAGEN & ANTWORTEN.
(Öffnet ein neues Fenster damit du nachher hier weiter machen kannst.)

 

Fragen & Antworten zum Grünen Kennzeichen

Steuerfreie Fahrzeuge: Diese Ausnahmen gelten

Grundsätzlich ist für die meisten Fahrzeuge Kfz-Steuer zu zahlen. Welche Fahrzeuge davon steuerbefreit sind, regelt § 3 Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG). Die Befreiung gilt jedoch nur unter klar definierten Voraussetzungen.

Steuerbefreite Anhänger für besondere Zwecke

Von der Kfz-Steuer befreit sind unter anderem spezielle Anhänger, die ausschließlich für bestimmte Aufgaben gebaut und genutzt werden. Dazu zählen Anhänger zur Beförderung von:

  • Sportgeräten
  • Tieren für Sportzwecke
  • Rettungsbooten des Rettungsdienstes oder Katastrophenschutzes

Voraussetzung ist, dass diese Anhänger ausschließlich für diese Zwecke eingesetzt werden.

Steuerbefreiung für land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge

Ebenfalls steuerfrei sind bestimmte Zugmaschinen, Sonderfahrzeuge und Anhänger, sofern sie ausschließlich im land- oder forstwirtschaftlichen Bereich genutzt werden. Das gilt unter anderem bei Einsatz:

  • in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben
  • für Lohnarbeiten in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben
  • für Transporte, die in einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb beginnen oder enden
  • zur Beförderung von Milch, Magermilch, Molke oder Rahm
  • durch Land- oder Forstwirte zur Pflege öffentlicher Grünflächen oder Straßenreinigung im Auftrag von Gemeinden

Steuerbefreiung über den Anhängerzuschlag

Auch für grundsätzlich steuerpflichtige Anhänger kann eine Steuerbefreiung beantragt werden, wenn für das Zugfahrzeug der sogenannte Anhängerzuschlag gezahlt wird. Dieser beträgt aktuell 373,24 Euro pro Jahr.

Wichtig: Diese Regelung gilt nicht für Wohnanhänger. Außerdem darf das Zugfahrzeug weder ein Pkw noch ein Kraftrad sein.

Wo bekommst du ein Grünes Kennzeichen?

Neben den regulären Kfz-Kennzeichen mit schwarzer Schrift auf weißem Grund gibt es in Deutschland auch das grüne Kennzeichen. Diese Nummernschilder sind im Straßenverkehr eher selten zu sehen, da sie nur für einen eng begrenzten Kreis von Fahrzeughaltern vorgesehen sind.

Fahrzeuge mit grünem Kennzeichen sind gemäß § 3 Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) vollständig von der Kfz-Steuer befreit. Die Steuerbefreiung ist dabei immer an den konkreten Verwendungszweck des Fahrzeugs gekoppelt.

Das grüne Kfz-Kennzeichen wird bei der zuständigen Zulassungsbehörde beantragt. Voraussetzung ist, dass das Fahrzeug die gesetzlichen Kriterien für eine Steuerbefreiung erfüllt. Maßgeblich sind dabei sowohl steuerrechtliche als auch verkehrsrechtliche Vorgaben.

Zusätzlich zur Zulassung ist ein Antrag beim zuständigen Hauptzollamt erforderlich. Erst wenn die Steuerbefreiung durch den Zoll bestätigt wurde, kann das grüne Kennzeichen zugeteilt werden.

Mit der Steuerbefreiung gehen jedoch auch strenge Auflagen einher. Fahrzeuge mit grünem Kennzeichen dürfen in der Regel nur für die genehmigten Zwecke eingesetzt werden. Eine Nutzung außerhalb dieses Rahmens kann dazu führen, dass nachträglich Kfz-Steuer erhoben wird.

Grünes Kennzeichen: Bedeutung und Einschränkungen

Fahrzeuge, die von der Kfz-Steuer befreit sind, erhalten in der Regel ein Kennzeichen mit grüner Schrift statt der üblichen schwarzen Beschriftung. Das grüne Kennzeichen macht die Steuerbefreiung nach außen hin sichtbar.

Wichtig ist dabei: Die Steuerbefreiung ist häufig zweckgebunden. Das bedeutet, das Fahrzeug darf ausschließlich für die gesetzlich vorgesehenen Einsatzzwecke genutzt werden. Eine Verwendung zu anderen Zwecken führt dazu, dass erneut Kfz-Steuer anfällt.

Ebenso entscheidend: Nicht jedes steuerbefreite Fahrzeug erhält automatisch ein grünes Kennzeichen. In bestimmten Fällen besteht zwar eine Steuerbefreiung, das Fahrzeug wird jedoch weiterhin mit einem regulären Kennzeichen geführt.

Ob ein grünes Kennzeichen ausgegeben wird, hängt daher immer von der Art des Fahrzeugs, dem gesetzlichen Befreiungstatbestand und dem zugelassenen Nutzungszweck ab.

Welche Fahrzeuge dürfen ein grünes Kennzeichen führen?

Ein grünes Kfz-Kennzeichen können grundsätzlich viele Fahrzeugarten erhalten, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Kfz-Steuerbefreiung erfüllt sind. Entscheidend ist dabei nicht der Fahrzeugtyp allein, sondern vor allem der zulässige Verwendungszweck.

Ausgenommen sind jedoch Krafträder und Omnibusse. Diese erhalten selbst dann kein grünes Kennzeichen, wenn im Einzelfall eine Steuerbefreiung vorliegt.

Besonders häufig findet man grüne Kennzeichen im land- und forstwirtschaftlichen Bereich, etwa an Traktoren oder entsprechenden Anhängern. Auch Tier- und Sportanhänger, zum Beispiel für Hunde oder Pferde, können ein grünes Kennzeichen führen, sofern sie ausschließlich für sportliche Zwecke eingesetzt werden.

Liegt ein anerkannter Grund für die Steuerbefreiung vor, kann ein grünes Kennzeichen ebenso für schwere Nutz- und Arbeitsfahrzeuge vergeben werden. Dazu zählen unter anderem Lkw, Baumaschinen oder Stapler.

Ein grünes Kfz-Kennzeichen dürfen unter den entsprechenden Voraussetzungen unter anderem folgende Fahrzeuge führen:

  • Lkw
  • Lkw-Anhänger und Auflieger
  • Wechselbrücken für den Containertransport
  • Pkw
  • Pkw-Anhänger und Wohnwagen
  • selbstfahrende Arbeits- und Baumaschinen
  • Stapler
  • Traktoren
  • forst- und landwirtschaftlich genutzte Anhänger und Arbeitsgeräte

Die Nutzung eines Fahrzeugs mit grünem Kennzeichen ist streng auf den genehmigten Zweck beschränkt. Eine anderweitige Verwendung kann dazu führen, dass die Steuerbefreiung entfällt.

Kein grünes Kennzeichen trotz Steuerbefreiung

Nicht alle steuerbefreiten Fahrzeuge erhalten automatisch ein grünes Kennzeichen. In bestimmten Fällen bleibt es trotz Steuervergünstigung bei einem regulären Kennzeichen.

Kein grünes Kennzeichen erhalten unter anderem:

  • Fahrzeuge von Behörden
  • Fahrzeuge des Personals diplomatischer und konsularischer Vertretungen
  • Kraftomnibusse und Personenkraftwagen mit acht oder neun Sitzplätzen
    (einschließlich Fahrersitz) sowie deren Anhänger, sofern sie überwiegend im Linienverkehr eingesetzt werden
  • Leichtkrafträder und Kleinkrafträder
  • Fahrzeuge von schwerbehinderten Personen im Sinne des
    § 3a Abs. 1 und 2 Kraftfahrzeugsteuergesetz
  • Besonders emissionsreduzierte Kraftfahrzeuge nach dem Kraftfahrzeugsteuergesetz
  • Fahrzeuge mit einem Wechselkennzeichen nach § 8 Abs. 1a FZV

Ebenfalls wichtig: Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen erhalten grundsätzlich kein grünes Kennzeichen, unabhängig von einer möglichen Steuerbefreiung.

Wie kannst du ein grünes Kennzeichen beantragen?

Ein grünes Kennzeichen beantragst du bei der zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde Stadt Köln. Zentrale Voraussetzung ist der Nachweis der Kfz-Steuerbefreiung. Diese Bestätigung erhältst du vom Zoll oder vom Finanzamt, da diese Stellen für die Kraftfahrzeugsteuer zuständig sind.

Ohne diese Steuerbefreiungs-Bestätigung ist eine Zulassung mit grünem Kennzeichen nicht möglich.

Für den Antrag bei der Zulassungsstelle Köln benötigst du in der Regel folgende Unterlagen:

  • Bestätigung der Steuerbefreiung vom Zoll oder Finanzamt
  • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
  • eVB-Nummer (Versicherungsbestätigung)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I und II (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief)
  • Nachweis der Hauptuntersuchung (HU, ggf. inklusive AU)
  • Vorhandene Kennzeichen, sofern keine Neuzulassung erfolgt
  • Vollmacht und Ausweis der bevollmächtigten Person, falls du dich vertreten lässt

Je nach Halterform sind zusätzliche Unterlagen erforderlich:

  • Firmen: Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug sowie Ausweis und ggf. Vollmacht von Geschäftsführer oder Prokurist
  • Vereine: Vereinsregisterauszug, Ausweis und Vollmacht des vertretungsberechtigten Mitglieds
  • GbR: Gesellschaftsvertrag, Vollmacht, Erklärung zur Zulassung auf eine Person sowie Ausweise der beteiligten Gesellschafter
  • Minderjährige: Einwilligungserklärung sowie Ausweise der Erziehungsberechtigten

Wichtig: Das grüne Kennzeichen wird nur erteilt, wenn die steuerbegünstigte Nutzung eindeutig nachgewiesen ist. Eine spätere Nutzung außerhalb des genehmigten Zwecks kann zur Nachversteuerung führen.

Wichtige Vorschriften für Sportanhänger

Ein Sportanhänger benötigt ein eigenes Kennzeichen, das bei der zuständigen Zulassungsstelle beantragt wird. Voraussetzung dafür ist eine Betriebserlaubnis für den Anhänger.

Eine Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief) wird für Sportanhänger nicht ausgestellt. Die Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein) muss bei jeder Fahrt mitgeführt werden.

Sportanhänger unterliegen der regelmäßigen Hauptuntersuchung. Außerdem dürfen sie ausschließlich für den vorgesehenen Sportzweck genutzt werden. Eine zweckfremde Verwendung kann zum Verlust der Steuerbefreiung führen.

Der Antrag auf Befreiung von der Kfz-Steuer wird in der Regel direkt bei der Zulassungsbehörde gestellt, häufig zusammen mit dem Antrag auf ein grünes Kennzeichen.

Versicherung bei Sportanhängern

Sportanhänger gelten als versicherungsfrei, da für sie keine Pflicht zur Kfz-Haftpflichtversicherung besteht. Trotzdem ist der Abschluss einer separaten Anhängerversicherung sinnvoll.

Hintergrund: Die Haftpflichtversicherung des Zugfahrzeugs greift nur, solange Zugfahrzeug und Anhänger miteinander verbunden sind. Verursacht ein abgestellter oder losgelöster Anhänger einen Schaden, besteht ansonsten kein Versicherungsschutz.

Grünes Kennzeichen und Versicherung

Die Befreiung von der Kfz-Steuer bedeutet keine generelle Befreiung von der Versicherungspflicht. Auch bei einem grünen Kennzeichen musst du bei der Zulassung in der Regel mindestens eine Kfz-Haftpflichtversicherung nachweisen.

Es gibt jedoch Ausnahmen von der Versicherungspflicht. Nach § 2 Pflichtversicherungsgesetz (PflichtVG) sind bestimmte zulassungsfreie Anhänger von der Pflicht zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung befreit.

Das betrifft zum Beispiel:

  • Pferdeanhänger mit grünem Kennzeichen
  • Bootstrailer mit grünem Kennzeichen

Voraussetzung ist, dass diese Anhänger ausschließlich für ihren genehmigten Zweck genutzt werden, also etwa nur für den Transport von Tieren oder Booten. Eine andere Nutzung, zum Beispiel für einen Umzug, stellt einen Verstoß gegen das Kraftfahrzeugsteuergesetz und das Pflichtversicherungsgesetz dar.

Auch wenn für bestimmte Anhänger keine Versicherungspflicht besteht, ist der Abschluss einer eigenen Haftpflichtversicherung dringend zu empfehlen. Zwar ist der Anhänger im Regelfall über das Zugfahrzeug mitversichert, dies gilt jedoch nur, solange beide Fahrzeuge miteinander verbunden sind.

Ist der Anhänger nicht angekuppelt und verursacht eigenständig einen Schaden, etwa wenn er wegrollt, haftet der Halter persönlich für Sach- oder Personenschäden.

Zusätzlich ist zu beachten, dass Anhänger seit der Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) im Jahr 2002 einer eigenständigen Gefährdungshaftung unterliegen. Nach § 7 StVG haftet der Halter des Anhängers auch dann, wenn ein Dritter durch einen Unfall geschädigt wird.

In diesem Fall haften Halter des Zugfahrzeugs und Halter des Anhängers gesamtschuldnerisch.

Welche Zulassungsstellen sind für das Kennzeichen Köln zuständig?

Hier die Zulassungsstelle(n) für Kennzeichen K, Köln im Zulassungsbezirk Stadt Köln, Nordrhein-Westfalen:

» Zulassungsstelle Köln

Verbotene Kennzeichenkombinationen

In Köln – wie auch deutschlandweit – gibt es bestimmte Buchstaben- und Zahlenkombinationen, die nicht als Wunschkennzeichen vergeben werden dürfen. Der Grund: Solche Kombinationen könnten gegen die guten Sitten verstoßen (§ 8 Abs. 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung).

Warum?
Die meisten dieser verbotenen Kombinationen stehen im Zusammenhang mit Abkürzungen oder Symbolen aus der nationalsozialistischen Zeit oder mit extremistischen Gruppierungen. Um eine missbräuchliche Verwendung zu verhindern, sind sie bei der Zulassung gesperrt.

In Köln und bundesweit sind unter anderem folgende Kombinationen nicht zulässig:

  • K – KZ
  • K – HJ
  • K – SA
  • K – SS
  • K – NS
  • K - AH
  • K - HH 18
  • K - HH 88
  • K - IS

Hinweis: Jede Zulassungsstelle führt eigene Sperrlisten. Daher kann es je nach Stadt oder Bundesland zusätzliche verbotene Kombinationen geben. Am besten informierst du dich direkt bei deiner Zulassungsstelle.

Einschränkungen durch ein grünes Kennzeichen

Ein grünes Kennzeichen bringt nicht nur Vorteile, sondern auch klare und strenge Nutzungsauflagen mit sich. Fahrzeuge oder Anhänger mit grünem Nummernschild dürfen ausschließlich für den Zweck eingesetzt werden, der die Steuerbefreiung begründet.

Wird das Fahrzeug für einen anderen Zweck genutzt, etwa wenn mit einem Pferdeanhänger ein Umzug durchgeführt wird, gilt das rechtlich als Steuerhinterziehung. Das kann empfindliche finanzielle und rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Wer diese Einschränkungen nicht akzeptieren möchte, hat die Möglichkeit, das Fahrzeug regulär mit schwarzer Schrift zuzulassen. In diesem Fall entfällt zwar die Steuerbefreiung, dafür bestehen keine zweckgebundenen Nutzungsvorgaben.

Allerdings sind bei einer normalen Zulassung sowohl die Kfz-Steuer als auch die Versicherungspflicht vollständig zu erfüllen.


 

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