E-Saisonkennzeichen KölnWunschkennzeichen Saison K prüfen & reservieren in Köln
Die Kennzeichen-Abfrage ist kostenlos. Einfach Kennzeichenkürzel und Wunschkombination eintragen. Ich habe bereits mein Wunschkennzeichen, ich benötige nur die Nummernschilder. |
E-Saisonkennzeichen reservieren – einfach online erledigen:
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Das sagen unsere Kunden
E-Saisonkennzeichen in Köln reservieren
Was ist ein E-Saisonkennzeichen?Ein E-Saisonkennzeichen kombiniert das E-Kennzeichen für Elektro- oder Hybridfahrzeuge mit einer Saisonzulassung. Dein Elektro-Fahrzeug ist damit nur für einen festgelegten Zeitraum von 2 bis 11 Monaten im Jahr zugelassen – zum Beispiel von April bis Oktober (04–10). Das spart Kosten und ist ideal, wenn du dein Fahrzeug nur saisonal nutzt. Der gewählte Zeitraum wird direkt auf dem Nummernschild angegeben. Beachte dabei, dass durch das zusätzliche „E“ und die Saisonangabe weniger Platz für lange Wunschkennzeichen bleibt. Kombination aus E-Kennzeichen und Saisonkennzeichen
Vorteile des E-Saisonkennzeichens
Wichtig dabei
Voraussetzungen für das E-Kennzeichen
Wo beantragen?Du beantragst das E-Saisonkennzeichen bei der Kfz-Zulassungsstelle Stadt Köln. Benötigt werden:
Dein E-Saison Wunschkennzeichen wird geprüft & reserviert bei der
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Fragen & Antworten zu deinem E-Saisonkennzeichen
Vor- und Nachteile eines E-Saisonkennzeichens
Mit einem E-Saisonkennzeichen sparst du dir das jährliche An- und Abmelden im Frühjahr und Herbst. Das Fahrzeug wird einmal zugelassen und darf automatisch nur in dem festgelegten Zeitraum genutzt werden. Dadurch entfallen An- und Abmeldekosten sowie zusätzlicher Zeitaufwand.
Ein klarer Vorteil sind die Einsparungen bei Kfz-Steuer und Versicherung. Du zahlst nur für die Monate, in denen das Fahrzeug tatsächlich genutzt werden darf. Gerade bei saisonal gefahrenen Elektrofahrzeugen macht sich das spürbar bemerkbar.
Der Nachteil ist eindeutig: Außerhalb des festgelegten Zeitraums darf das Fahrzeug nicht im Straßenverkehr bewegt werden. Auch kurzfristige Fahrten oder Probebewegungen sind dann nicht erlaubt.
E-Saisonkennzeichen: Von wann bis wann?
Die Nutzungsdauer eines E-Saisonkennzeichens kannst du frei wählen.
Das gilt für Cabrio, Motorrad, Wohnmobil oder auch Wohnwagen. Der Zeitraum muss mindestens zwei Monate betragen und darf höchstens elf Monate umfassen.
Für welche Fahrzeuge gibt es ein E-Kennzeichen?
Das E-Kennzeichen ist im Elektromobilitätsgesetz (EmoG) geregelt. Es wird ausschließlich für bestimmte vierrädrige Elektrofahrzeuge vergeben, die fest definierte Umweltkriterien erfüllen.
Voraussetzung ist, dass das Fahrzeug höchstens 50 g CO₂ pro Kilometer ausstößt und eine elektrische Mindestreichweite von 40 Kilometern erreicht.
Ein E-Kennzeichen erhalten folgende Fahrzeugtypen:
- Reine Elektrofahrzeuge, bei denen eine Batterie die einzige Energiequelle ist
- Brennstoffzellenfahrzeuge, die Wasserstoff nutzen und über eine Brennstoffzelle eine Pufferbatterie für den Elektromotor laden
- Von außen aufladbare Hybridfahrzeuge (Plug-in-Hybride)
Angaben auf dem E-Saisonkennzeichen
Ein E-Saisonkennzeichen zeigt neben dem E für Elektrofahrzeug nicht nur die üblichen Informationen wie Stadt- oder Landkreiskennung, hier K und Buchstaben-Zahlen-Kombination.
Rechts auf dem Schild findest du zusätzlich den Betriebszeitraum. Dort stehen zwei Zahlen übereinander, getrennt durch einen kurzen Strich.
Die obere Zahl zeigt den Startmonat der Saison an, die untere den Endmonat.
Beispiel: 04/10 bedeutet, dass dein Fahrzeug vom 1. April bis zum 30. Oktober zugelassen ist.
Warum ein E-Saisonkennzeichen sinnvoll ist
Mit einem E-Saisonkennzeichen legst du selbst fest, in welchen Monaten dein Fahrzeug zugelassen ist. Besonders beliebt ist der Zeitraum von April (04) bis Oktober (10).
Der Grund ist simpel: Saisonfahrzeuge sind meist Zweit- oder Drittfahrzeuge, die überwiegend bei gutem Wetter genutzt werden. Dazu zählen vor allem Motorräder, Cabriolets, Trikes, Quads und auch Wohnmobile.
Außerhalb des gewählten Zeitraums darf das Fahrzeug nicht im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden. Dafür sparst du jedoch Kfz-Steuer und Versicherungskosten, da diese nur für die zugelassenen Monate anfallen.
Der einmal festgelegte Zulassungszeitraum gilt jedes Jahr automatisch, solange das Fahrzeug auf dich zugelassen bleibt. Eine jährliche An- oder Abmeldung ist nicht erforderlich.
Was du beim E-Saisonkennzeichen beachten musst
Beim E-Saisonkennzeichen ist der Zulassungszeitraum klar geregelt: Er muss mindestens zwei Monate und darf höchstens elf Monate umfassen. Alles darüber gilt automatisch als normale Ganzjahreszulassung.
Auf dem Kennzeichen selbst erkennst du den Zeitraum sofort. Oben rechts steht der Monat, in dem deine Saison beginnt, unten rechts der Monat, in dem sie endet. Der erste Monat startet immer am 1. Kalendertag, der letzte endet am letzten Tag des jeweiligen Monats.
Ein typisches Beispiel ist der Zeitraum vom 01. April bis 31. Oktober. Andere Zeiträume, etwa vom 15. April bis 23. Oktober, sind nicht zulässig.
Besonders wichtig: Der Versicherungsschutz gilt ausschließlich während der Saison. Außerhalb der festgelegten Monate darfst du das Fahrzeug nicht im öffentlichen Straßenverkehr bewegen. Wer es dennoch tut, begeht eine Straftat wegen Steuerhinterziehung und fährt ohne gültigen Versicherungsschutz.
Wenn du dein Saisonkennzeichen online bestellst, kannst du es direkt zur An- oder Ummeldung mitbringen. Das spart dir Zeit, Geld und den Umweg zum Schilderpräger vor Ort.
Welche Zulassungsstellen sind für das Kennzeichen Köln zuständig?
Hier die Zulassungsstelle(n) für Kennzeichen K, Köln im Zulassungsbezirk Stadt Köln, Nordrhein-Westfalen:
Außerhalb der Saison fahren – das ist nicht erlaubt
Mit einem E-Saisonkennzeichen endet die Zulassung z.B. Ende Oktober. Ab dem 1. November darfst du dein Fahrzeug nicht mehr im öffentlichen Straßenverkehr nutzen.
Das bedeutet konkret: Das Fahrzeug muss auf einem privaten Grundstück abgestellt werden. Öffentliche Straßen, Parkplätze oder Seitenstreifen sind tabu.
Du darfst das Fahrzeug weder fahren noch im öffentlichen Raum abstellen. Sobald die Saison abgelaufen ist, gilt ein uneingeschränktes Nutzungsverbot.
Es gibt dabei keine Ausnahmen. Wer trotzdem fährt oder parkt, riskiert ein Bußgeld, Punkte und Probleme mit Versicherung und Steuer.
Verbotene Kennzeichenkombinationen
In Köln – wie auch deutschlandweit – gibt es bestimmte Buchstaben- und Zahlenkombinationen, die nicht als Wunschkennzeichen vergeben werden dürfen. Der Grund: Solche Kombinationen könnten gegen die guten Sitten verstoßen (§ 8 Abs. 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung).
Warum?
Die meisten dieser verbotenen Kombinationen stehen im Zusammenhang mit Abkürzungen oder Symbolen aus der nationalsozialistischen Zeit oder mit extremistischen Gruppierungen. Um eine missbräuchliche Verwendung zu verhindern, sind sie bei der Zulassung gesperrt.
In Köln und bundesweit sind unter anderem folgende Kombinationen nicht zulässig:
K – KZK – HJK – SAK – SSK – NSK - AHK - HH 18K - HH 88K - IS
Hinweis: Jede Zulassungsstelle führt eigene Sperrlisten. Daher kann es je nach Stadt oder Bundesland zusätzliche verbotene Kombinationen geben. Am besten informierst du dich direkt bei deiner Zulassungsstelle.
E-Saisonkennzeichen und Versicherungsschutz
Außerhalb des festgelegten Betriebszeitraums besteht kein regulärer Versicherungsschutz. In dieser Zeit greift ausschließlich die sogenannte Ruheversicherung.
Wichtig für dich: Die Ruheversicherung deckt keine Fahrten im öffentlichen Straßenverkehr ab. Auch wenn das Wetter gut ist oder die Strecke kurz erscheint – Fahrten außerhalb der Saison sind nicht erlaubt.
Es gibt nur eine einzige Ausnahme: Du darfst direkt zur Abmeldung des Fahrzeugs fahren und anschließend unmittelbar zurück. Jede andere Nutzung gilt als Verstoß und kann erhebliche rechtliche und versicherungsrechtliche Folgen haben.
Umweltplakette online bestellen
Auch E-Autos benötigen in Umweltzonen grundsätzlich eine grüne Umweltplakette. Die Plakettenpflicht gilt aktuell für alle Fahrzeuge, auch für emissionsfreie. Das E-Kennzeichen allein reicht nicht aus, da nur die grüne Plakette die Einfahrt offiziell erlaubt.
Wichtig: Auf der Umweltplakette muss das vollständige Kennzeichen inklusive „E“ stehen. Ohne korrekt beschriftete Plakette drohen weiterhin Bußgelder.
Allerdings ist Bewegung in der Sache. Bundesweit wird diskutiert, die Plakettenpflicht für Elektrofahrzeuge ganz abzuschaffen. Bayern geht bereits voran: Dort wird das Fehlen einer Umweltplakette bei E-Autos derzeit nicht mehr geahndet.
Wenn du mit deinem Fahrzeug in eine der über 50 deutschen Umweltzonen fahren möchtest, brauchst du eine gültige Umweltplakette. Ohne Plakette riskierst du ein Bußgeld von bis zu 80 Euro. Bestell dir deine Plakette ganz einfach online – schnell, sicher und bequem.
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