Zulassungsstelle Neustadt
Alle Infos zur Zulassungsstelle Neustadt
Adresse, Online Termin, Wunschkennzeichen, Kfz-Anmeldung, Ummeldung oder Abmeldung
Straßenverkehrsamt Neustadt⇒ Zulassungsbezirk: Landkreis Neustadt an der Waldnaab ⇒ Tel.: 09602-7933-11 |
Wunschkennzeichen NeustadtWunschkennzeichen ESB, NEA, NEW, NW, SEF, UFF, VOH reservieren in Neustadt
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Kfz-Zulassungsstelle Neustadt – Infos
Was kostet ein Wunschkennzeichen in Neustadt?Ein Wunschkennzeichen online reservieren kostet bundeseinheitlich 12,80 EUR, so auch in Neustadt. Wofür ist die Zulassungsstelle Neustadt zuständig?
Zulassungsstelle(n) im Bezirk Landkreis Neustadt an der Waldnaab:» Zulassungsstelle Eschenbach Hier gilt das Kennzeichen ESB, NEA, NEW, NW, SEF, UFF, VOH:Altenstadt, Auerberg, Bechtsrieth, Eschenbach, Eslarn, Etzenricht, Flossenbürg, Floß, Georgenberg, Grafenwöhr, Irchenrieth, Kaltenbrunn, Kirchendemenreuth, Kirchenthumbach, Kohlberg, Leuchtenberg, Luhe-Wildenau, Mantel, Moosbach, Neustadt, Neustadt, Parkstein, Pirk, Pleystein, Pressath, Püchersreuth, Schirmitz, Schlammersdorf, Schwarzenbach, Speinshart, Störnstein, Theisseil, Trabitz, Tännesberg, Vohenstrauß, Vorbach, Waidhaus, Waldthurn, Weiherhammer, Windischeschenbach |
Zulassungsstelle Neustadt – benötigte Unterlagen
Abmeldung von Fahrzeugen
Für die Abmeldung deines Fahrzeugs brauchst du diese Unterlagen:
- Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I
- Kennzeichenschilder
Falls du dein Auto verschrotten lässt, musst du zusätzlich noch einen Verwertungsnachweis von einem anerkannten Demontagebetrieb vorlegen.
Neuzulassung von Fahrzeugen
Für die erstmalige Zulassung deines Fahrzeugs brauchst du folgende Unterlagen:
- Zulassungsbescheinigung Teil II mit COC-Papier
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
- Bankverbindung (IBAN) – bei Bevollmächtigung ein ausgefülltes SEPA-Mandat
Zulassung für natürliche Personen zusätzlich:
- Personalausweis oder Reisepass im Original
- Wenn jemand anderes die Zulassung übernimmt: eine ausgefüllte Vollmacht sowie Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person
- Bei Minderjährigen: schriftliche Einwilligung und die Personalausweise oder Reisepässe beider Erziehungsberechtigten
Zulassung für juristische Personen zusätzlich:
- Handelsregisterauszug
- Kopie des Personalausweises vom Geschäftsführer oder Prokuristen
- Bescheinigung der Gewerbestelle (nicht älter als drei Jahre)
- Wenn jemand anderes die Zulassung übernimmt: eine ausgefüllte Vollmacht sowie Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person
Zulassung für Einzelunternehmen oder GbR zusätzlich:
- Personalausweis oder Reisepass im Original
- Wenn jemand anderes die Zulassung übernimmt: eine ausgefüllte Vollmacht sowie Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person
- Bescheinigung der Gewerbestelle deinner Stadt(nicht älter als drei Jahre)
Zulassung für Vereine zusätzlich:
- Auszug aus dem Vereinsregister
- Personalausweis des Vereinsvorsitzenden im Original
- Wenn jemand anderes die Zulassung übernimmt: eine Vollmacht sowie Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person
Anschriftenänderungen
Für die Änderung der Anschrift in deinem Fahrzeugschein brauchst du folgende Unterlagen:
- Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I
- Personalausweis oder Reisepass der Fahrzeughalterin oder des Fahrzeughalters
- Wenn jemand anderes die Änderung beantragt: eine formlose Vollmacht und der Personalausweis der bevollmächtigten Person
- Original-Bescheinigung über die Hauptuntersuchung
Zusätzlich bei juristischen Personen:
- Berichtigter Handelsregisterauszug
- Berichtigte Bescheinigung der Gewerbestelle der Stadt
Zusätzlich bei Vereinen:
- Berichtigter Auszug aus dem Vereinsregister
Zusätzlich bei Einzelunternehmen und GbR:
- Berichtigte Bescheinigung der Gewerbestelle deiner Stadt
Hinweis: Die Anschriftenänderung kann auch direkt bei der Ummeldung deiner Wohnanschrift im Einwohnermeldeamt der Stadt Neustadt erledigt werden.
Technische Änderungen am Fahrzeug eintragen
Bevor du zur Kfz-Zulassungsstelle gehst, um eine technische Änderung eintragen zu lassen, muss dein Fahrzeug zuerst von einem amtlich anerkannten Sachverständigen einer Überwachungsorganisation (z. B. TÜV, Dekra, KüS oder GTÜ) begutachtet werden.
Für die Eintragung der technischen Änderung in deine Fahrzeugpapiere brauchst du folgende Unterlagen:
- Zulassungsbescheinigung Teil II oder Fahrzeugbrief
- Zulassungsbescheinigung Teil I oder Fahrzeugschein
- Gutachten der Überwachungsorganisation (TÜV, DEKRA etc.)
- hinteres Kennzeichenschild (falls gleichzeitig eine neue Hauptuntersuchung erstellt wurde)
Zuteilung von Wunschkennzeichen
Für dein Wunschkennzeichen fällt eine Gebühr von 12,80 Euro an. Damit wird deine gewünschte Kombination idR. drei Monate lang für dich reserviert (ggf. nochmal bei der Zulassungstelle nachfragen und versichern, manchmal ändern sich Bedingungen.
Wichtige Hinweise:
- Die Reservierung kann einmalig verlängert werden. Dafür wird erneut eine Gebühr von 12,80 Euro fällig.
- Wenn innerhalb der Reservierungszeit kein Fahrzeug zugelassen wird, verfällt die Reservierung automatisch.
- Die Buchstabenkombinationen HJ, KZ, NS, SA sowie SS sind gesetzlich verboten und dürfen nicht vergeben werden.
Besonderheiten bei bestimmten Kennzeichenarten:
- Für Saison-, Oldtimer- oder Elektrokennzeichen darf die Kombination maximal sieben Stellen haben.
- Das bedeutet: Neben dem Unterscheidungskennzeichen OB stehen nur noch fünf Zeichen zur Verfügung (z. B. OB-EP345H oder OB-B4001E).
- Die Zusätze H, E und die Saisonangabe werden bei der Reservierung nicht berücksichtigt.
Bitte beachte: Es besteht kein Rechtsanspruch auf ein bestimmtes Wunschkennzeichen (§ 8 Absatz 1 Fahrzeug-Zulassungsverordnung, FZV). Kurze Kennzeichenkombinationen sind nur für Fahrzeuge vorgesehen, bei denen längere Erkennungsnummern technisch nicht geeignet sind – sie werden daher nur in Ausnahmefällen zugeteilt.
Du kannst hier auf der Seite direkt dein Wunschkennzeichen Neustadt reservieren.
Ausfuhrkennzeichen
Wenn du ein Fahrzeug dauerhaft aus Deutschland in ein anderes Land bringen möchtest, brauchst du ein Ausfuhrkennzeichen.
Für die Beantragung musst du folgende Unterlagen vorlegen:
- Fahrzeugbrief oder Zulassungsbescheinigung Teil II
- Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I
- Kennzeichenschilder (nur bei bereits zugelassenen Fahrzeugen)
- Versicherungsbestätigungen für Ausfuhrkennzeichen (gelbe und grüne Bestätigung)
- Personalausweis oder Reisepass der Fahrzeughalterin oder des Fahrzeughalters
- Wenn jemand anderes den Antrag stellt: eine Vollmacht sowie Personalausweis oder Reisepass der antragstellenden und bevollmächtigten Person
- gültige Hauptuntersuchung
- Bankverbindung (IBAN und BIC) – bei Bevollmächtigung mit ausgefülltem SEPA-Mandat
- Kaufvertrag
Zuständigkeit:
Wenn du deinen Hauptwohnsitz in Deutschland hast, musst du das Ausfuhrkennzeichen bei der Zulassungsstelle deines Wohnortes beantragen.
In Neustadt ist die Zuteilung nur möglich, wenn:
- Landratsamt Neustadt a.d.Waldnaab dein Hauptwohnsitz ist, oder
- du keinen Wohnsitz in Deutschland hast, das Fahrzeug aber in Landkreis Neustadt an der Waldnaab gekauft wurde (in diesem Fall musst du den Kaufvertrag vorlegen).
Fahrzeugvorführung:
Das Fahrzeug muss bei der Zulassungsstelle zur Identifizierung vorgeführt werden. Wenn es aktuell nicht zugelassen ist, kann die Vorführung auch nachträglich erfolgen.
Wichtige Hinweise:
- Ein Ausfuhrkennzeichen wird nur erteilt, wenn die Hauptuntersuchung mindestens bis zum Ende des gewünschten Gültigkeitszeitraums reicht.
- Die Gültigkeit des Ausfuhrkennzeichens beträgt wahlweise 9, 15 oder 30 Tage.
- Wenn für das Fahrzeug bereits ein Ausfuhrkennzeichen erteilt wurde, die Ausfuhr aber nicht erfolgt ist, darf ein neues Kennzeichen nur noch für maximal 9 Tage ausgestellt werden.
Rotes Kennzeichen
Das „Rote Kennzeichen“ zur wiederkehrenden Verwendung wird nach § 28 StVZO
ausschließlich zuverlässigen Kraftfahrzeughändlern, Herstellern oder Handwerkern
als persönliche Vergünstigung für geschäftliche Zwecke zugeteilt.
Mit einem Roten Dauerkennzeichen kannst du unterschiedliche Fahrzeuge bewegen.
Unterlagen für den Antrag
- Gültiges Ausweisdokument
- Formloser Antrag mit Begründung
- Führungszeugnis (über Einwohnermeldeamt, Art „O“)
- Elektronische Versicherungsbestätigung für rote Dauerkennzeichen
- Nachweis über ein zugelassenes Alltagsfahrzeug
- Auskunft aus dem Verkehrszentralregister (holt Zulassungsstelle ein)
- Gewerbeanmeldung
- Mietvertrag über Betriebsräume
- Steuerauskunft vom Finanzamt
- Ausgefüllter Antrag auf Ausgabe
Pflichten des Inhabers
Vor jeder Fahrt musst du den Fahrzeugschein mit Fahrzeugdaten ausfüllen
und unterschreiben. Änderungen mit Bleistift oder nachträgliches Überschreiben
sind nicht erlaubt.
Du kannst Mitarbeiter mit Unterschriftenvollmacht ausstatten.
Dafür sind deren Ausweis und Führungszeugnis erforderlich.
Die Zulassungsstelle entscheidet über die Zustimmung.
Erlaubte Fahrten
- Prüfungsfahrten: Vorführung bei Sachverständigen/Prüfern
- Probefahrten: Feststellung der Gebrauchsfähigkeit
- Überführungsfahrten: Transport des Fahrzeugs an einen anderen Ort
Jede andere Nutzung ist ein Verstoß (§ 18 StVZO) und gilt als Ordnungswidrigkeit
bzw. sogar Straftat (§ 22 StVG, § 1 Abs. 1 Nr. 3 KraftStG).
Fahrtenbuch und Nachweise
- Fahrzeugscheinheft ist bei jeder Fahrt mitzuführen
- Eintrag jeder Fahrt ins Fahrtenbuch (Kennzeichen, Datum, Fahrzeugdaten, Zweck, Strecke)
- Eintragung vor oder unmittelbar nach der Fahrt!
- Aufzeichnungen 1 Jahr nach Rückgabe aufzubewahren
- Vollgeschriebene Hefte gegen neue tauschen (auf Gültigkeit achten!)
Verlust oder Änderungen
- Verlust eines Fahrzeugscheins: sofort Zulassungsstelle melden
- Verlust/Diebstahl von Kennzeichen: zusätzlich Polizei informieren, Bescheinigung der Zulassungsstelle vorlegen
- Adressänderungen, Umfirmierungen oder Gewerbeabmeldung sofort mitteilen
Anbringung der Kennzeichen
- Kräder: hinten
- Andere Kfz: vorne und hinten
- Andere Kennzeichen müssen abgedeckt sein
- Kennzeichen dürfen nicht lose hinter die Scheibe gelegt werden
Wichtige Hinweise
- Keine Weitergabe an betriebsfremde Personen oder Firmen – strafbar!
- Widerruf bei Verstößen, Steuerschulden oder fehlendem Versicherungsschutz
- Keine Umschreibung möglich – persönliche Vergünstigung
- Nach Ablauf/Widerruf müssen Kennzeichen und Hefte zurückgegeben werden
- Vorübergehende Stillegung nicht möglich, Steuer wird anteilig erstattet
- In manchen Ländern (CH, AT, NL) anerkannt – vorher Versicherung und Botschaften prüfen
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Einfuhr und Zulassung von Fahrzeugen aus dem Ausland
Für die erstmalige Zulassung eines importierten Fahrzeugs sind unterschiedliche Unterlagen erforderlich –
je nachdem, ob es sich um ein Neufahrzeug oder ein Gebrauchtfahrzeug handelt.
Neufahrzeuge
- COC-Papier des Herstellers oder Gutachten nach § 21 StVZO
- Kaufvertrag oder Rechnung als Eigentumsnachweis
- Zollbescheinigung (nur bei Nicht-EU-Fahrzeugen)
- Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- Bankverbindung (IBAN, ggf. SEPA-Mandat bei Bevollmächtigung)
Gebrauchtfahrzeuge
- Ausländische Fahrzeugpapiere
- Ausländische Kennzeichen (falls noch nicht abgemeldet)
- Kaufvertrag oder Rechnung als Eigentumsnachweis
- Zollbescheinigung (nur bei Nicht-EU-Fahrzeugen)
- Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- Bankverbindung (IBAN, ggf. SEPA-Mandat bei Bevollmächtigung)
- Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung
Zusatzunterlagen je nach Antragsteller
Natürliche Personen
- Personalausweis oder Reisepass im Original
-
Bei Zulassung durch Dritte: Vollmacht
+ Ausweis/Reisepass des Bevollmächtigten -
Minderjährige: schriftliche Einwilligung beider Erziehungsberechtigten
+ deren Ausweise/Reisepässe
Juristische Personen
- Aktueller Handelsregisterauszug
- Ausweiskopie des Geschäftsführers oder Prokuristen
- Bescheinigung der Gewerbestelle (nicht älter als 3 Jahre)
- Bei Zulassung durch Dritte: Vollmacht + Ausweis/Reisepass des Bevollmächtigten
Einzelunternehmen oder GbR
- Personalausweis oder Reisepass im Original
- Bei Zulassung durch Dritte: Vollmacht + Ausweis/Reisepass des Bevollmächtigten
- Bescheinigung der Gewerbestelle (nicht älter als 3 Jahre)
Vereine
- Aktueller Auszug aus dem Vereinsregister
- Personalausweis des Vereinsvorsitzenden im Original
- Bei Zulassung durch Dritte: Vollmacht + Ausweis/Reisepass des Bevollmächtigten
Kennzeichenverlust oder Diebstahl
Verlust eines Kennzeichens
Wenn du ein amtliches Kennzeichen verloren hast, musst du persönlich beim Straßenverkehrsamt erscheinen.
Eine Vertretung ist hier nicht möglich, da du eine Versicherung an Eides statt abgeben musst.
Erforderliche Unterlagen
- Gültiger Personalausweis, Reisepass oder anderes Ausweisdokument (z. B. Aufenthaltstitel)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- HU-Bericht (z. B. TÜV-Bericht / Prüfbericht)
- Falls vorhanden: das zweite Kennzeichen (wenn nur eines verloren wurde)
Diebstahl eines Kennzeichens
Wurde dein Kennzeichen gestohlen, kannst du den Antrag auch über einen Bevollmächtigten stellen.
Erforderliche Unterlagen
- Gültiger Personalausweis, Reisepass oder anderes Ausweisdokument (z. B. Aufenthaltstitel)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- HU-Bericht (z. B. TÜV-Bericht / Prüfbericht)
- Falls vorhanden: das zweite Kennzeichen (wenn nur eines entwendet wurde)
- Diebstahlsanzeige der Polizei
-
Wenn ein Bevollmächtigter den Antrag stellt: schriftliche Vollmacht,
Personalausweis/Reisepass des Bevollmächtigten und Ausweis des Vollmachtgebers
Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil I & Teil II
Ersatz der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
Wenn dein Fahrzeugschein verloren oder beschädigt ist, musst du am Zulassungsschalter persönlich oder über einen Bevollmächtigten erscheinen.
Dafür sind folgende Unterlagen nötig:
- Gültiger Personalausweis, Reisepass oder anderes Ausweisdokument (z. B. Aufenthaltstitel)
-
Falls ein Bevollmächtigter den Antrag stellt: schriftliche Vollmacht, Ausweis/Reisepass des Bevollmächtigten
sowie der Ausweis des Vollmachtgebers und die Verlusterklärung des eingetragenen Halters - Gültige HU-Bescheinigung (z. B. TÜV- oder Prüfbericht)
- Bei alten Fahrzeugpapieren zusätzlich der Fahrzeugbrief
Ersatz der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
Für den Ersatz des Fahrzeugbriefs (Teil II) musst du persönlich am Zulassungsschalter vorsprechen,
da du eine eidesstattliche Versicherung abgeben musst. Folgende Unterlagen sind erforderlich:
- Gültiger Personalausweis, Reisepass oder anderes Ausweisdokument (z. B. Aufenthaltstitel)
- Eidesstattliche Versicherung des eingetragenen Halters
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
Hinweis: Der Ersatz der Zulassungsbescheinigung Teil II / des Fahrzeugbriefs ist immer bei der kennzeichenführenden Zulassungsbehörde zu beantragen!
Erstantrag oder Erweiterung der Fahrerlaubnis
Um in Deutschland ein Kraftfahrzeug auf öffentlichen Straßen führen zu dürfen, brauchst du eine Fahrerlaubnis.
Sie wird in bestimmten Klassen erteilt und durch den Führerschein nachgewiesen.
Die Voraussetzungen unterscheiden sich je nach Fahrerlaubnisklasse.
Die Antragstellung muss persönlich erfolgen.
Benötigte Unterlagen
- Gültiger Personalausweis, Reisepass oder anderes Ausweisdokument (z. B. Aufenthaltstitel)
- Fahrschulanmeldung
- Bisheriger Führerschein (bei Erweiterung)
- Biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm, ohne Rand, Frontalaufnahme)
- Bescheinigung über Erste-Hilfe-Kurs (9 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten)
- Sehtestbescheinigung (für Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L, T)
- Augenärztliches Gutachten (für Klassen C1, C, C1E, CE, D1, D, D1E, DE)
- Ärztliches Gutachten nach Anlage 5 FeV (für C-, CE- und D-Klassen)
- Testpsychologisches Gutachten (für D1, D, D1E, DE – ab 50 Jahre auch bei Verlängerung)
- Führungszeugnis Belegart O (für Klassen D, D1, DE, D1E)
Nach Prüfung der Unterlagen (Dauer ca. 4–6 Wochen) wird die Technische Prüfstelle mit der Durchführung der Prüfung beauftragt.
Alle weiteren Infos erhältst du über deine Fahrschule.
Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (P-Schein)
Für die Beförderung von Personen in Taxen, Mietwagen, Krankenwagen oder PKW im Linienverkehr ist zusätzlich zur allgemeinen Fahrerlaubnis
eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung erforderlich.
Voraussetzungen
- Mindestalter: 21 Jahre (für Krankenwagen 19 Jahre)
- Besitz einer EU/EWR-Fahrerlaubnis Klasse B seit mind. 2 Jahren (für Krankenwagen 1 Jahr)
Benötigte Unterlagen
- Gültiger Personalausweis, Reisepass oder Aufenthaltstitel
- Gültiger EU-/EWR-Kartenführerschein
- Testpsychologisches Gutachten
- Augenärztliches Gutachten (Anlage 6 FeV)
- Ärztliches Gutachten (Anlage 5 FeV)
- Führungszeugnis Belegart O
- Ortskenntnisprüfung (bei Taxen, Termin über Führerscheinstelle)
- Erste-Hilfe-Nachweis (bei Krankenwagen erforderlich)
Neuerteilung des Führerscheins (nach Entzug/Verzicht)
Wurde dir die Fahrerlaubnis entzogen oder hast du darauf verzichtet, musst du einen Antrag auf
Neuerteilung stellen. Welche Unterlagen erforderlich sind, hängt von der Führerscheinklasse
und den Gründen für den Entzug ab.
Benötigte Unterlagen (Klassen B, BE, T)
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Biometrisches Lichtbild
- Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
- Nachweis Erste-Hilfe-Kurs (mind. 9 Unterrichtseinheiten)
Zusätzliche Nachweise (Klassen C1, C, CE, C1E, D, DE, D1, D1E)
- Ärztliches Gutachten (Anlage 5 FeV, nicht älter als 1 Jahr)
- Augenärztliches Gutachten (Anlage 6 FeV, nicht älter als 2 Jahre)
- Bei Bus- und Fahrgastbeförderungsklassen: leistungspsychologisches Gutachten (nicht älter als 1 Jahr)
Zusätzlich ist ein polizeiliches Führungszeugnis (Belegart O) erforderlich, das nicht älter
als 3 Monate sein darf.
Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU)
Eine MPU kann erforderlich werden, z. B. bei wiederholtem Entzug, Alkohol- oder Drogenauffälligkeiten,
Straftaten mit Bezug zur Fahreignung oder 8 Punkten im Fahreignungsregister.
Die Begutachtung sollte möglichst frühzeitig in Angriff genommen werden, um Zeit für
Abstinenznachweise und Vorbereitungen zu haben.
Ausstellung von internationalen Führerscheinen
Der internationale Führerschein berechtigt dich in Verbindung mit deinem nationalen Führerschein
zum Führen von Kraftfahrzeugen außerhalb der Europäischen Union.
Für einige Staaten, z. B. USA oder Kanada, ist die Ausstellung eines internationalen Führerscheins anzuraten.
Falls du noch im Besitz eines alten grauen oder rosa Papierführerscheins bist,
musst du diesen zunächst in einen Kartenführerschein umtauschen.
Aktuelle Informationen, ob ein internationaler Führerschein erforderlich ist, erhältst du bei:
- großen Automobilclubs
- Reiseveranstaltern
- Botschaften und Konsulaten des Ziellandes
Benötigte Unterlagen
- Gültiger Personalausweis, Reisepass oder anderes Ausweisdokument (z. B. Aufenthaltstitel)
- Biometrisches Lichtbild
Umschreibungen innerhalb Landkreis Neustadt an der Waldnaab
Für einen Halterwechsel innerhalb von Neustadt benötigst du folgende Unterlagen:
- Zulassungsbescheinigung Teil II oder Fahrzeugbrief
- Zulassungsbescheinigung Teil I oder Fahrzeugschein
- Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
- Original-Bescheinigung über die Hauptuntersuchung (HU)
- Kennzeichenschilder (nur erforderlich, wenn das alte Kennzeichen nicht beibehalten wird)
- Bankverbindung IBAN und BIC (bei Bevollmächtigung: ausgefülltes SEPA-Mandat)
Zulassung für natürliche Personen zusätzlich
- Personalausweis oder Reisepass im Original
-
Bei Zulassung durch Dritte: vorgegebene Vollmacht
und Personalausweis/Reisepass des/der Bevollmächtigten - Bei Zulassungen für Minderjährige: schriftliche Einwilligung und Personalausweise/Reisepässe beider Erziehungsberechtigten
Zulassung für juristische Personen zusätzlich
- Handelsregisterauszug
- Kopie des Personalausweises des Geschäftsführers oder Prokuristen
- Bescheinigung der Gewerbestelle der Stadt (nicht älter als 3 Jahre)
- Bei Zulassung durch Dritte: vorgegebene Vollmacht und Personalausweis/Reisepass des/der Bevollmächtigten
Zulassung für Einzelunternehmen oder GbR zusätzlich
- Personalausweis oder Reisepass im Original
-
Bei Zulassung durch Dritte: vorgegebene Vollmacht
und Personalausweis/Reisepass des/der Bevollmächtigten - Bescheinigung der Gewerbestelle der Stadt (nicht älter als 3 Jahre)
Zulassung für Vereine zusätzlich
- Auszug aus dem Vereinsregister
- Personalausweis des Vereinsvorsitzenden im Original
-
Bei Zulassung durch Dritte: vorgegebene Vollmacht
und Personalausweis/Reisepass des/der Bevollmächtigten
Umschreibung von außerhalb nach Landkreis Neustadt an der Waldnaab
Wenn du ein Fahrzeug aus einer anderen Stadt nach Neustadt umschreiben möchtest, brauchst du folgende Unterlagen:
- Zulassungsbescheinigung Teil II oder Fahrzeugbrief
- Zulassungsbescheinigung Teil I oder Fahrzeugschein
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
- Original-Bescheinigung über die Hauptuntersuchung (HU)
- Bankverbindung (IBAN und BIC) – bei Bevollmächtigung ein ausgefülltes SEPA-Mandat
- Kennzeichen der anderen Stadt, wenn das Kennzeichen gewechselt werden soll (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
Zulassung für natürliche Personen zusätzlich:
- Personalausweis oder Reisepass im Original
- Bei Zulassung durch Dritte: vorgegebene Vollmacht sowie Personalausweis/Reisepass des Bevollmächtigten
- Bei Zulassung für Minderjährige: schriftliche Einwilligung und Personalausweise/Reisepässe beider Erziehungsberechtigten
Zulassung für juristische Personen zusätzlich:
- Handelsregisterauszug
- Kopie des Personalausweises des Geschäftsführers oder Prokuristen
- Bescheinigung der Gewerbestelle der Stadt (nicht älter als drei Jahre)
- Bei Zulassung durch Dritte: vorgegebene Vollmacht und Personalausweis/Reisepass des Bevollmächtigten
Zulassung für Einzelunternehmen oder GbR zusätzlich:
- Personalausweis oder Reisepass im Original
- Bei Zulassung durch Dritte: vorgegebene Vollmacht und Personalausweis/Reisepass des Bevollmächtigten
- Bescheinigung der Gewerbestelle der Stadt (nicht älter als drei Jahre)
Zulassung für Vereine zusätzlich:
- Auszug aus dem Vereinsregister
- Personalausweis des Vereinsvorsitzenden im Original
- Bei Zulassung durch Dritte: vorgegebene Vollmacht und Personalausweis/Reisepass des Bevollmächtigten
Wunschkennzeichen ESB, NEA, NEW, NW, SEF, UFF, VOH reservieren in Neustadt
|
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