Grünes Wunschkennzeichen reservieren
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In 4 einfachen Schritten zur steuerfreien Zulassung:
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3. Kennzeichen frachtfrei erhalten
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4. Fahrzeug bequem zulassen
Mit den Nummernschildern, der Steuerbefreiung und der PIN das Fahrzeug beim Straßenverkehrsamt zulassen.
Inhaltsverzeichnis:
Was ist das grüne Kennzeichen? Die Regeln nach KraftStG
Das grüne Kennzeichen ist ein amtliches Nummernschild mit grüner Schrift und grünem Rand auf weißem Grund. Es signalisiert im öffentlichen Straßenverkehr eine ganz bestimmte Eigenschaft: Dieses Fahrzeug ist von der Kfz-Steuer befreit.
Die rechtliche Grundlage hierfür bildet das Kraftfahrzeugsteuergesetz (§ 3 KraftStG). Die Zuteilung des Kennzeichens durch das Straßenverkehrsamt erfolgt jedoch nicht automatisch. Du musst zwingend einen Antrag auf Steuerbefreiung beim zuständigen Hauptzollamt stellen. Nur wenn dieser genehmigt wird, darf das Amt dir das begehrte grüne Kennzeichen zuteilen.
Wer hat Anspruch auf ein steuerfreies Kennzeichen?
Der Gesetzgeber knüpft die Vergabe an sehr strenge, zweckgebundene Vorgaben. Typische Empfänger für grüne Kennzeichen sind:
- Land- und Forstwirtschaft (LoF): Traktoren, Zugmaschinen und landwirtschaftliche Anhänger, die ausschließlich für den land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb genutzt werden.
- Sportgeräteanhänger: Spezielle Anhänger, die nur dem Transport von Sportgeräten dienen. Dazu zählen Pferdeanhänger (für Turniere/Sportzwecke), Bootsanhänger oder Anhänger für Segelflugzeuge.
- Sonderfahrzeuge: Fahrzeuge des Winterdienstes, der Straßenreinigung, Feuerwehr, Rettungsdienste sowie anerkannte Hilfsorganisationen.
- Schausteller: Zugmaschinen und Anhänger, die für das Schaustellergewerbe (Kirmes/Zirkus) genutzt werden.
Die strikte Zweckbindung: Achtung Steuerhinterziehung!
Ein grünes Kennzeichen bietet enorme finanzielle Vorteile, bringt aber auch eine massive Einschränkung mit sich: die absolute Zweckbindung. Das Fahrzeug darf ausschließlich für den beim Zoll angemeldeten Zweck verwendet werden.
Die gefährliche Falle:
Wenn du deinen Pferdeanhänger (mit grünem Kennzeichen) am Wochenende nutzt, um Möbel bei einem Umzug zu transportieren, oder Brennholz aus dem Baumarkt holst, machst du dich strafbar. Diese Zweckentfremdung erfüllt sofort den Tatbestand der Steuerhinterziehung (sowie oft auch einen Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz). Bei Polizeikontrollen drohen empfindliche Strafen und der sofortige Entzug der Steuerbefreiung.
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Kurz & knapp: Das grüne Kennzeichen
Die wichtigsten rechtlichen Vorgaben auf einen Blick:
- Steuerbefreiung: Komplette Befreiung von der Kfz-Steuer nach § 3 KraftStG (z. B. Land- und Forstwirtschaft oder Sportgeräteanhänger).
- Zweckbindung: Darf ausschließlich für den beim Zoll angemeldeten Zweck genutzt werden. Zweckentfremdung erfüllt sofort den Tatbestand der Steuerhinterziehung!
- Optik & Maße: Grüne Schrift und grüner Rand auf weißem Grund. Bis zu 8 Zeichen (inkl. Ortskürzel) nach DIN 74069.
- Versicherung: Sportgeräteanhänger sind meist nach § 2 Abs. 1 Nr. 6 PflVG versicherungsfrei. Zugmaschinen benötigen zwingend eine eigene Versicherung.
- Beantragung: Die Steuerbefreiung muss vor der Zuteilung durch das Straßenverkehrsamt beim zuständigen Hauptzollamt beantragt werden.
EXPERTENWISSEN: Häufige Fragen & Antworten zum grünen Kennzeichen
Braucht ein Anhänger mit grünem Kennzeichen eine eigene Versicherung?
Das kommt auf die Fahrzeugart an. Sportgeräteanhänger (z.B. Pferde- oder Bootsanhänger) sind nach § 2 Abs. 1 Nr. 6 des Pflichtversicherungsgesetzes von der Versicherungspflicht befreit.
Sobald diese Anhänger an ein Zugfahrzeug angekoppelt sind, sind sie über die Kfz-Haftpflichtversicherung des Zugfahrzeugs mitversichert. Aber Vorsicht: Rangierst du den Anhänger per Hand und beschädigst ein anderes Auto, greift die Versicherung des Zugfahrzeugs nicht. Eine freiwillige Haftpflichtversicherung ist daher dringend angeraten. Zugmaschinen (Traktoren) in der Landwirtschaft benötigen trotz grünem Kennzeichen immer eine eigene Versicherung.
Muss ich mit einem grünen Kennzeichen zum TÜV (HU)?
Ja, grundsätzlich schon. Die Steuerbefreiung befreit das Fahrzeug nicht von der technischen Überprüfung auf Verkehrssicherheit.
Auch Pferdeanhänger oder Traktoren müssen in den regulären Intervallen zur Hauptuntersuchung. Eine Ausnahme bilden hier nur bestimmte landwirtschaftliche Anhänger, die auf eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h beschränkt (und entsprechend gekennzeichnet) sind. Für alle anderen Fahrzeuge gilt die normale TÜV-Pflicht.
Was kostet ein grünes Wunschkennzeichen?
Auch bei steuerbefreiten Kennzeichen fallen die bundesweit einheitlichen amtlichen Gebühren an.
Die Kosten für die Reservierung und Zuteilung deines individuellen Wunschkennzeichens betragen 12,80 Euro (10,20 Euro für die Wunschkombination und 2,60 Euro für die Online-Reservierung). Diesen Betrag zahlst du direkt bei der Zulassung. Die Kosten für die Produktion der Schilder kommen separat hinzu.
Darf ich mein Auto (PKW) mit einem grünen Kennzeichen zulassen?
Nur in absoluten Ausnahmefällen. Normale private PKW sind nicht steuerbefreit und erhalten ein Standard-Kennzeichen.
Eine Ausnahme kann für schwerbehinderte Menschen nach § 3a KraftStG bestehen. Wenn die Voraussetzungen für eine 100-prozentige Steuerbefreiung erfüllt sind (z.B. Merkzeichen "H", "Bl" oder "aG" im Schwerbehindertenausweis), kann unter bestimmten Voraussetzungen ein grünes Kennzeichen für den PKW beantragt werden. Dies muss zwingend vorab mit dem Zollamt geklärt werden.
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