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Saison-Wunschkennzeichen reservieren

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Wähle deinen Zeitraum (z.B. 04-10). Wir schicken dir deine DIN-geprägten Nummernschilder frachtfrei zu.

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4. Fahrzeug bequem zulassen

Mit den fertigen Kennzeichen und der PIN dein Saisonfahrzeug beim Straßenverkehrsamt anmelden.

Was ist ein Saisonkennzeichen? (Regeln nach § 9 FZV)

Ein Saisonkennzeichen ist ideal für Fahrzeuge, die nicht das ganze Jahr über bewegt werden – wie Cabrios, Wohnmobile oder Motorräder. Die rechtliche Grundlage hierfür bildet § 9 Abs. 3 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV).

Anstatt das Fahrzeug im Herbst mühsam abzumelden und im Frühjahr wieder anzumelden, bleibt es ganzjährig zugelassen, darf aber nur in einem fest definierten Zeitraum im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden.

  • Dauer: Die Saison muss mindestens 2 Monate und darf höchstens 11 Monate umfassen.
  • Feste Monate: Der Zeitraum muss immer volle Kalendermonate umfassen (z.B. vom 01. April bis zum 31. Oktober).
  • Optik: Der Zulassungszeitraum wird auf dem Blechschild am rechten Rand in die Prägung integriert (oben der Startmonat, unten der Endmonat, z.B. 04 über 10).

Das Platzproblem: Warum du beim Saisonkennzeichen nur 7 Zeichen hast

Hier tappen viele Nutzer bei der Online-Reservierung in eine Falle: Ein einzeiliges Euro-Kennzeichen hat ein Festmaß von 520 mm. Darauf finden laut Anlage 4 FZV exakt 8 Zeichen Platz.

Beim Saisonkennzeichen wird am rechten Rand jedoch der Zulassungszeitraum fest in das Blech geprägt. Dieser Zeitraum blockiert physisch den Platz eines kompletten Buchstabens. Daraus ergibt sich eine extrem wichtige Regel für deine Wunschkombination:

Deine persönliche Kombination inklusive dem Ortskürzel darf beim Saisonkennzeichen maximal 7 Zeichen lang sein!
Ein Beispiel: B - AB 123 (6 Zeichen) ist problemlos möglich. M - ABC 1234 (8 Zeichen) ist für ein normales Schild zulässig, kann aber vom Straßenverkehrsamt nicht als Saisonkennzeichen geprägt und gesiegelt werden.

Die Ruhezeit: Steuern, Versicherung und die Parkplatz-Falle

Der größte Vorteil des Saisonkennzeichens ist die finanzielle Ersparnis: Du zahlst die Kfz-Steuer und die Versicherungsbeiträge nur anteilig für die angemeldeten Monate. Für die restliche Zeit (die sogenannte Ruhephase) ruht dein Vertrag, das Fahrzeug ist aber über die Ruheversicherung weiterhin z.B. gegen Diebstahl versichert.

Die teure Parkplatz-Falle:
Gemäß § 16 FZV darf ein Fahrzeug außerhalb seines Saison-Zeitraums nicht auf öffentlichen Straßen oder Plätzen abgestellt werden! Es muss zwingend auf einem eingefriedeten Privatgrundstück (Garage, Carport, Einfahrt) stehen. Wer sein Cabrio im Winter mit abgelaufener Saison am Straßenrand parkt, riskiert ein hohes Bußgeld und im schlimmsten Fall das kostenpflichtige Abschleppen durch das Ordnungsamt.

Was passiert, wenn der TÜV (HU) in der Ruhephase abläuft?

Eine klassische Situation: Dein Saisonkennzeichen gilt von April bis Oktober (04-10). Die Hauptuntersuchung (HU/TÜV) läuft aber im Dezember ab. Da du das Fahrzeug im Dezember nicht bewegen darfst, kommst du nicht zur Prüfstelle.

Hier greift eine sehr fahrerfreundliche Sonderregelung: Fällt der TÜV-Termin in die Ruhepause, musst du die Prüfung im ersten Monat der neuen Saison nachholen. In unserem Beispiel müsstest du also im April direkt zur Prüfstelle fahren. Die Fahrt dorthin ist gesetzlich erlaubt, und es droht dir kein Bußgeld wegen Fristüberschreitung.

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Kurz & knapp: Das Saisonkennzeichen

Die wichtigsten gesetzlichen Regelungen auf einen Blick:

  • Saisonzeitraum: Flexibel wählbar zwischen mindestens 2 und maximal 11 vollen Kalendermonaten am Stück (§ 9 FZV).
  • Zeichenlimit: Der eingeprägte Betriebszeitraum am rechten Rand belegt einen Platz. Es bleiben maximal 7 freie Zeichen (inkl. Ortskürzel).
  • Kostenersparnis: Kfz-Steuer und Versicherung werden exakt anteilig für den zugelassenen Zeitraum abgerechnet.
  • Ruhephase: Außerhalb der Saison gilt ein striktes Fahr- und Parkverbot auf öffentlichen Straßen. Das Fahrzeug muss zwingend auf einem Privatgrundstück stehen.
  • TÜV-Frist: Fällt die Hauptuntersuchung (HU) in den Ruhezeitraum, muss sie ohne Verzugsgebühr im ersten aktiven Saisonmonat nachgeholt werden.

EXPERTENWISSEN: Häufige Fragen & Antworten zum Saisonkennzeichen

Darf ich die Saisonmonate nachträglich ändern?

Ja, aber das ist mit Aufwand verbunden. Der Saisonzeitraum ist fest in das Metall des Kennzeichens geprägt und in die Fahrzeugpapiere eingetragen.

Möchtest du den Zeitraum ändern (z.B. von 04-10 auf 03-11), musst du neue Kennzeichenschilder prägen lassen und beim Straßenverkehrsamt eine kostenpflichtige Änderung der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) beantragen. Zudem muss deine Versicherung vorab eine neue eVB-Nummer für den geänderten Zeitraum übermitteln.

Gibt es das Saisonkennzeichen auch für Motorräder und Oldtimer?

Ja, absolut. Das Saisonkennzeichen kann mit anderen Zulassungsarten kombiniert werden.

Für Motorräder ist es der absolute Standard. Auch die Kombination mit dem Oldtimer-Status (das sogenannte H-Saisonkennzeichen) ist seit 2017 gesetzlich erlaubt. Achtung: Bei der Kombination H-Kennzeichen plus Saison wird der Platz auf dem Blech extrem knapp (oft bleiben nur noch 4 bis 5 Zeichen für die Wunschkombination übrig).

Was kostet das Saison-Wunschkennzeichen beim Amt?

Für die Reservierung und Zuteilung deiner persönlichen Kombination gelten die bundesweiten Fixpreise von 12,80 Euro.

Diese Gebühr (10,20 Euro für das Wunschkennzeichen + 2,60 Euro für die Online-Reservierung) ist unabhängig davon, ob du ein Ganzjahres- oder ein Saisonkennzeichen beantragst. Hinzu kommen die einmaligen Verwaltungsgebühren für die Zulassung vor Ort sowie die Kosten für die Blechschilder.

Darf ich mit abgelaufener Saisonkennzeichen zur Werkstatt fahren?

Nein! In der Ruhephase ist das Fahrzeug nicht für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen.

Jede Fahrt außerhalb des eingeprägten Zeitraums ist eine Straftat (Fahren ohne Zulassung und ohne Versicherungsschutz). Es gibt keine Ausnahme für Werkstattfahrten oder Überführungsfahrten. Möchtest du das Auto in der Ruhephase in die Werkstatt bringen, benötigst du einen Anhänger oder musst beim Straßenverkehrsamt ein Kurzzeitkennzeichen beantragen.

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