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Leichtkraftrad Wunschkennzeichen reservieren

Das verkleinerte Nummernschild für deine 125er

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Ich habe mein Leichtkraftrad-Wunschkennzeichen bereits, ich benötige nur das Nummernschild.

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Was ist ein Leichtkraftrad und wer darf es fahren?

Ein Leichtkraftrad – oft einfach „125er“ genannt – ist ein Motorrad mit mehr als 50 ccm, aber höchstens 125 ccm Hubraum und maximal 11 kW (15 PS) Leistung. Zudem darf das Verhältnis von Leistung zu Gewicht 0,1 kW pro kg nicht übersteigen.

Fahren darfst du ein solches Bike ab 16 Jahren mit dem Führerschein Klasse A1. Ein großer Vorteil: Wenn du bereits den regulären Autoführerschein (Klasse B) besitzt, kannst du mit einer kurzen Zusatzausbildung (B196) ebenfalls ein 125er Leichtkraftrad fahren – ganz ohne zusätzliche Fahrprüfung.

Leichtkrafträder: Zulassung, Kennzeichen und Versicherung

Leichtkrafträder sind vom Gesetz her zwar zulassungsfrei, aber du darfst trotzdem nicht ohne ein amtliches Kennzeichen fahren (umgangssprachlich spricht man deshalb oft von einer „Leichtkraftrad-Zulassung“).

Um dein Wunschkennzeichen abstempeln zu lassen, benötigst du zwingend eine Kfz-Haftpflichtversicherung (nachgewiesen durch die eVB-Nummer). Ein riesiger finanzieller Vorteil: Leichtkrafträder sind gemäß Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) komplett steuerfrei.

Kennzeichengröße: 255x130 mm vs. Motorradkennzeichen

Gemäß der Anlage 4 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) bekommen Leichtkrafträder ein verkleinertes zweizeiliges Nummernschild. Dieses darf maximal 255 mm in der Breite und 130 mm in der Höhe messen (aufgrund der Form oft "Traktorkennzeichen" genannt).

Wichtig: Alternativ erlaubt der Gesetzgeber für Leichtkrafträder mittlerweile auch die Nutzung eines regulären Motorradkennzeichens (180 bis 220 mm breit und 200 mm hoch). Du darfst also für deinen 125er Motorroller oder dein Bike ganz nach deinem optischen Geschmack zwischen dem kompakten 255x130 mm Schild und dem quadratischeren Motorradkennzeichen wählen.

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Kurz & knapp: Das Leichtkraftrad-Kennzeichen

Die wichtigsten Sonderregelungen und Maße auf einen Blick:

  • Sondermaß: Zwingend vorgeschriebenes Maß von 255 mm Breite x 130 mm Höhe (verkleinertes zweizeiliges Kennzeichen nach Anlage 4 FZV).
  • Steuerbefreiung: Leichtkrafträder (bis 125 ccm Hubraum und max. 11 kW Leistung) sind nach § 3 KraftStG komplett von der Kfz-Steuer befreit.
  • Zeichenlimit: In der unteren Zeile ist Platz für maximal 5 Zeichen (Buchstaben und Ziffern kombiniert).
  • TÜV-Pflicht: Trotz der Steuerfreiheit unterliegen 125er-Maschinen der regulären Hauptuntersuchung (HU) im 24-Monate-Rhythmus.
  • Zuteilung: Das Straßenverkehrsamt teilt das verkleinerte Schild anhand der Fahrzeugklasse in der Zulassungsbescheinigung automatisch zu.

Häufige Fragen & Antworten zum Scooter-Kennzeichen

Welche Kombinationen sind in Deutschland gesetzlich verboten?

Deutschlandweit gibt es bestimmte Buchstaben- und Zahlenkombinationen, die nicht als Wunschkennzeichen vergeben werden dürfen, da sie gegen die guten Sitten (§ 8 Abs. 1 FZV) verstoßen.

Die meisten dieser verbotenen Kombinationen stehen im Zusammenhang mit der nationalsozialistischen Zeit. Bundesweit gesperrt sind unter anderem: KZ, HJ, SA, SS, NS, AH, HH 18, HH 88 sowie IS. Jedes Straßenverkehrsamt kann zudem eigene, regionale Sperrlisten führen.

Braucht mein Leichtkraftrad oder Roller eine Umweltplakette?

Nein. Für dein Leichtkraftrad oder deinen Scooter benötigst du KEINE Umweltplakette.

Die Regelungen der deutschen Umweltzonen (Feinstaubplakette) gelten ausschließlich für vierrädrige Kraftfahrzeuge (PKW, LKW, Wohnmobile). Zweiräder dürfen auch ohne grüne Plakette jederzeit und uneingeschränkt in alle Umweltzonen einfahren.

Gibt es beim Leichtkraftrad auch Saisonkennzeichen?

Ja! Saisonkennzeichen sind auch für Leichtkrafträder extrem beliebt und zulässig.

Du kannst die Gültigkeit für 2 bis 11 Monate (z. B. April bis Oktober) festlegen. Da du bei einer 125er ohnehin keine Steuern zahlst, sparst du dir hierdurch anteilig die Versicherungsprämie und den jährlichen Gang zum Straßenverkehrsamt zur An- und Abmeldung.

Darf ich ein Leichtkraftrad-Kennzeichen am schweren Motorrad anbringen?

Nein! Ein verkleinertes Leichtkraftrad-Kennzeichen (255 x 130 mm) darf nicht an einem Motorrad über 125 ccm angebracht werden.

Für schwere Maschinen ab 126 ccm verlangt das Gesetz zwingend ein reguläres Motorradkennzeichen in der Breite 180 bis 220 mm und der Höhe 200 mm. Umgekehrt darfst du an eine 125er aber sehr wohl ein Motorradkennzeichen montieren.

Wie lange ist meine Reservierung gültig und was kostet sie?

Für dein Leichtkraftrad-Wunschkennzeichen zahlst du bundeseinheitlich 12,80 Euro. Diese Gebühr wird direkt beim Straßenverkehrsamt fällig.

Deine Kombination ist dann in der Regel für bis zu 90 Tage (je nach Landkreis unterschiedlich) für dich gesperrt. Brauchst du mehr Zeit, kannst du die Reservierung meist gegen eine erneute Gebühr verlängern. Meldest du kein Fahrzeug an, verfällt die Reservierung ganz automatisch.

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